Montag, 11. Juli 2011

Gesundheitsverhinderung durch Krankenindustrie

Immer wenn Brüssel der Verbraucherschutz in den Mund nimmt oder gar Gesetze zum Schutze des Verbrauchers erläßt, darf man getrost mißtrauisch sein – ja man darf sicher sein, daß mit solchen Gesetzen das komplette Gegenteil umgesetzt werden soll: Industrieinteressen und Interessen des Großkapitals gegen den Willen und konträr zum Bedürfnis des Bürgers.

Damit bleibt sich Brüssel seiner Ausrichtung des Lissabonner Vertrages, Wirtschafts- und Finanzinteressen zu exekutieren, absolut treu. Brüssel als unbedingte Lobby, Handlanger und Befehlsumsetzer von Finanzkapital und Großindustrie hat dabei insbesondere die alternative Medizin im Visier. Diese in der Regel mittelständische Branche, die den und den Pharma- und Agrogiganten ein Dorn im Auge ist, soll möglichst platt gemacht werden, um chemischen Arzneimitteln und Gentechnik den ungehinderten Vor- und Durchmarsch zu ermöglichen. Und der vermeintliche Verbraucherschutz, der Heilwerbung und Heilaussagen gegenüber Laien verbietet, wird vorgeschoben, um das Informationsmonopol der Großindustrie zu sichern.

Damit werden die oft wirkungsvolleren und immer viel, viel preiswerteren und nebenwirkungsärmeren bzw. nebenwirkungsfreien Alternativen zur chemischen Medizin daran gehindert, dem Bürger zu erklären, was sie leisten und welche Heilwirkung sie bieten können. Brüsseler «Verbraucherschutz» wird so zur Infor-mationsverhinderung auf Kosten der Verbraucher.

Es ist also bedauerlich festzustellen, daß praktisch die ganze Forschung nach Lösungen für Krankheitsprobleme diese nur vordergründig macht. Man kommt darauf, sich zu fragen: Sind sie so blind, oder tun sie nur so?

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